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Leitfäden nach Bank

Kontoeröffnung bei der Bank of Georgia: Leitfaden

Die Bank of Georgia bietet Ausländern die Kontoeröffnung per englischsprachigem Onlineantrag an, während die Registrierung vollständig aus der Ferne in der App nur georgischen Staatsbürgern offensteht. Nachfolgend ist zusammengefasst, was auf den offiziellen Seiten der Bank steht.

Eckdaten der Bank

Offizieller Firmenname
Bank of Georgia AG (Identifikationsnummer 204378869)
Offizielle Website
bankofgeorgia.ge
Lizenz der Nationalbank Georgiens
N 86, 15.12.1994

Für wen die Bank Konten eröffnet

Die Bank hat eine eigene Seite für Nichtresidenten und ein englischsprachiges Antragsformular, sodass auch ausländische Privatpersonen ein Konto eröffnen können. Nach Angaben der Bank können einige der auf dieser Seite beschriebenen Produkte nur von Staatsangehörigen bestimmter Länder genutzt werden.

Ein in Georgien eingetragenes Unternehmen kann ein Konto online eröffnen, wenn sein Vertreter bereits ein Privatkonto bei der Bank hat; andernfalls schlägt die Bank einen Besuch in der Filiale vor. Die Bedingungen für Konten von im Ausland eingetragenen Unternehmen sind auf der offiziellen Website nicht angegeben.

So wird das Konto eröffnet

Sie füllen auf der Website der Bank einen Onlineantrag (KYC-Fragebogen) auf Englisch aus: Sie registrieren sich mit Ihrer E-Mail-Adresse, beantworten die Fragen und laden die Dokumente hoch. Laut Formular teilt Ihnen die Bank ihre Entscheidung innerhalb von 5 Arbeitstagen per E-Mail mit. Nach der Zusage kann es sein, dass Sie innerhalb von 30 Tagen ein Servicecenter aufsuchen müssen; darüber informiert Sie die Bank vorab.

Laut dem Blog der Bank ist die Registrierung vollständig aus der Ferne in der mobilen App (Foto des Ausweisdokuments und Gesichtsverifizierung) nur volljährigen georgischen Staatsbürgern vorbehalten. Einen Filialtermin können Sie auf der Website der Bank buchen, und in der BOG App lässt sich die Sprache auf Englisch umstellen.

Welche Dokumente Sie benötigen

Für den Onlineantrag verlangt die Bank:

  • eine Kopie Ihres Reisepasses (ohne sie wird der Antrag nicht geprüft)
  • eine Kopie des Fotos in Ihrem Reisepass
  • eine Kopie Ihrer Unterschrift
  • auf Verlangen der Bank Nachweise über Ihre Einkommensquelle und Ihre Tätigkeit, zum Beispiel einen Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung, einen Auszug aus dem Unternehmensregister oder einen Lebenslauf

Im Fragebogen geben Sie außerdem Ihre Adresse, Ihre Staatsangehörigkeit, den erwarteten Umsatz und Ihr Einkommen, den Zweck des Kontos und die Herkunft der Mittel an. US-Staatsbürger und US-Steuerresidenten benötigen das Formular W-9.

Gebühren und Tarife

Nach Angaben der Bank kann für die Prüfung des Antrags eine Gebühr von 50 GEL anfallen; gilt diese Gebühr für Sie, werden Sie von der Bank informiert. Auf der Seite mit den Bankpaketen, auf der die Preise für Nichtresidenten angezeigt werden, kostet ein Paket 5 bis 20 GEL im Monat, ein Mehrwährungskonto ohne Paket 1 GEL im Monat.

Für Unternehmen ist die Online-Kontoeröffnung kostenlos, ebenso das Business-Paket in den ersten 6 Monaten (für bereits eingetragene Unternehmen, deren Vertreter Kunde der Bank ist). Die vollständigen Konditionen und Tarife finden Sie auf der Seite der Bank mit den Geschäftsbedingungen und Tarifen.

Worauf Sie achten sollten

Russische und belarussische Staatsangehörige können ihr erstes Konto nur über den Online-Fragebogen eröffnen, nicht per Vollmacht. Sie benötigen einen Tätigkeitsnachweis und einen Kontoauszug der letzten 6 Monate auf Englisch (oder einen anderen Einkommensnachweis). Bei einer Ablehnung wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet.

Nach den Regeln der Bank darf ein Privatkonto nicht für unternehmerische Tätigkeiten, Transitüberweisungen oder risikoreiche Transaktionen im Zusammenhang mit Kryptowährungen genutzt werden. Die Bank kann die Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen beenden.

Wie Aviaspace hilft

Wir können Ihnen helfen, einen Termin zu vereinbaren, die Anforderungen einer bestimmten Bank zu klären und den Prozess zu koordinieren. Bankdienstleistungen und die endgültige Kontoentscheidung obliegen der Bank.