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Leitfaden 01

Registrierung eines Unternehmens in Georgia

Dieser Leitfaden hilft ausländischen Gründern, die Rechtsform zu wählen, die Dokumente vorzubereiten und die Eintragung bei der Nationalen Agentur des öffentlichen Registers (NAPR) zu durchlaufen. Hier finden Sie auch die offiziellen Gebühren des Registers, die Fristen und das, was Sie nach der Eintragung erwartet: Steuern, Berichterstattung und Bankkonto.

Wählen Sie eine Rechtsform

Nach dem Gesetz „über Unternehmer“ kann eine unternehmerische Tätigkeit als Einzelunternehmer oder in Form einer Unternehmergesellschaft ausgeübt werden. Unternehmergesellschaften sind die Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Genossenschaft. Für ausländische Gründer sind in der Praxis vier Varianten von Bedeutung:

  • Ein Einzelunternehmer ist keine juristische Person. Er haftet gegenüber Gläubigern für unternehmerische Verbindlichkeiten persönlich mit seinem gesamten Vermögen, sofern mit dem Gläubiger nichts anderes vereinbart ist. Der Kleinunternehmensstatus kann nur einer unternehmerisch tätigen natürlichen Person gewährt werden.
  • Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person. Ein Gesellschafter haftet gegenüber Gläubigern nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, es sei denn, er missbraucht die Form der beschränkten Haftung. Eine GmbH kann auch von einer einzigen Person gegründet werden. Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und auch die Angabe eines Kapitals ist nicht Pflicht. Geben Sie es an, muss es in GEL ausgedrückt sein.
  • Das ausgegebene Kapital einer Aktiengesellschaft muss zum Zeitpunkt der Eintragung mindestens 100.000 GEL betragen. Bei der Eintragung müssen die Aktionäre mindestens 25 Prozent des Nennwerts der Aktien in Geld einzahlen.
  • Die Zweigniederlassung eines im Ausland eingetragenen Unternehmens ist keine juristische Person. Für ihre Eintragung benötigen Sie beglaubigte Registrierungs- und Gründungsdokumente der Muttergesellschaft, den Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung und die Zustimmung ihres Leiters. Die Zweigniederlassung (Vertretung) einer ausländischen nichtunternehmerischen (nichtkommerziellen) juristischen Person ist eine eigene Kategorie und wird in diesem Leitfaden nicht behandelt.

Von der Rechtsform hängen Haftung, Besteuerung und Berichterstattung ab; besprechen Sie Ihr Vorhaben daher vor der Entscheidung mit einem Juristen oder Buchhalter. Geschäftsführer einer GmbH kann eine geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person sein.

Wählen Sie Firmennamen und juristische Adresse

Der Firmenname muss auf Georgisch sein und einen Zusatz enthalten, der die Rechtsform bezeichnet, zum Beispiel „shps“ (GmbH) oder „indmetsarme“ (Einzelunternehmer). Der Name einer Unternehmergesellschaft muss sich von den Namen bereits eingetragener Unternehmer unterscheiden.

Die juristische Adresse ist die physische Adresse des Unternehmers im Hoheitsgebiet Georgiens. Es muss ein Ort sein, an dem die Unterlagen der Gesellschaft eingesehen werden können und an dem dorthin zugestellte Mitteilungen als zugegangen gelten. Wählen Sie daher eine Adresse, unter der Sie Post tatsächlich entgegennehmen.

Sind die Räumlichkeiten nicht Ihr Eigentum, legen Sie dem Register die ordnungsgemäß bestätigte Zustimmung des Eigentümers oder einen Nutzungsvertrag vor. Ein Einzelunternehmer braucht keine Zustimmung, wenn er sich unter der Adresse eintragen lässt, die in seinem Ausweisdokument angegeben ist. Stimmen Sie die Form der Zustimmung vorab mit dem Eigentümer ab, zum Beispiel mit dem Anbieter Ihres virtuellen Büros.

Bereiten Sie die Dokumente der GmbH vor

Nach dem Informationsblatt des öffentlichen Registers benötigen Sie für die Eintragung einer Unternehmergesellschaft:

  • Antrag auf Eintragung
  • die von allen Gründern unterzeichnete und ordnungsgemäß beglaubigte Gründungsvereinbarung, die die Satzung enthält. Sie können die Mustersatzung verwenden, die mit Verordnung Nr. 791 des Justizministers vom 29. November 2021 genehmigt wurde: In diesem Fall reichen Sie keine gesonderte Satzung ein. Muster der Vereinbarung finden Sie auf der Website des Registers
  • Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse der zur Geschäftsführung und Vertretung befugten Person; sie werden in der Gründungsvereinbarung angegeben, damit das elektronische Portal eingerichtet werden kann
  • Ausweisdokument des Antragstellers (für Ausländer der internationale Reisepass oder die Aufenthaltskarte)
  • die Zustimmung jedes Geschäftsführers zur Übernahme des Amtes, sofern diese Zustimmung nicht bereits in der Gründungsvereinbarung erklärt ist
  • gegebenenfalls die Zustimmung des Eigentümers der juristischen Adresse oder einen Nutzungsvertrag
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr
  • wenn ein Vertreter den Antrag einreicht: sein Ausweisdokument und eine ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht

Bei einem ausländischen Gesellschafter werden in der Gründungsvereinbarung die Angaben eingetragen, mit denen die Person in Georgien bei notariellen Handlungen identifiziert wird. Ist der Gesellschafter ein ausländisches Unternehmen, wird es durch einen Auszug aus dem entsprechenden Register oder ein anderes Dokument identifiziert, das seine Eintragung belegt.

Für die Eintragung eines Einzelunternehmers genügen der Antrag, das Ausweisdokument, gegebenenfalls die Zustimmung des Eigentümers der Adresse und der Nachweis über die Zahlung der Gebühr. Das Register kann zusätzliche Dokumente oder Informationen anfordern.

Unterschrift, Übersetzung und Apostille

Die Unterschriften auf der Gründungsvereinbarung werden notariell beglaubigt. Ein Notar ist nicht nötig, wenn das öffentliche Register die Unterschriften bestätigt oder das Dokument gemäß dem Gesetz „über elektronische Dokumente und elektronische Vertrauensdienste“ unterzeichnet ist. Werden die Unterschriften beim Register bestätigt, erhöht sich die Eintragungsgebühr um 7 GEL. Auch die Vollmacht muss notariell beglaubigt oder gemäß demselben Gesetz als elektronisches Dokument errichtet sein.

Ein im Ausland errichtetes Dokument muss mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein, es sei denn, ein internationaler Vertrag Georgiens macht dies entbehrlich. Das Verwaltungsverfahren wird in georgischer Sprache geführt. Einem in einer anderen Sprache abgefassten Dokument ist eine notariell beglaubigte Übersetzung beizufügen, und die gesetzliche Frist beginnt mit der Vorlage der Übersetzung zu laufen.

Wenn Sie im Ausland bleiben, lassen Sie die Vollmacht dort notariell beglaubigen und mit einer Apostille versehen oder legalisieren, und lassen Sie in Georgien eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Wenn Sie kein Georgisch sprechen, klären Sie vorab, ob Sie bei der Unterzeichnung einen Dolmetscher brauchen.

Wo und wie Sie den Antrag einreichen

Sie können den Antrag persönlich bei jeder Geschäftsstelle der Nationalen Agentur des öffentlichen Registers, in einer Public Service Hall (Haus der Justiz) oder bei einer anderen autorisierten Stelle einreichen. Die Einreichung ist auch elektronisch über das einheitliche Portal für elektronische Dienste (my.gov.ge) möglich. Für die Online-Einreichung müssen Sie sich auf dem Portal authentifizieren; prüfen Sie daher vorab, mit welchem Mittel Sie sich anmelden können. Die Schritte sind:

  • Wählen Sie die Rechtsform, den georgischen Namen und die juristische Adresse
  • Bereiten Sie die Gründungsvereinbarung, die Zustimmungen und gegebenenfalls die mit Apostille versehenen und übersetzten ausländischen Dokumente vor
  • Zahlen Sie die Gebühr entsprechend der gewählten Bearbeitungsfrist
  • Reichen Sie den Antrag ein und lassen Sie die Unterschriften beim Register bestätigen, falls sie nicht notariell beglaubigt sind
  • Nehmen Sie den Eintragungsbeschluss und den Registerauszug entgegen und aktivieren Sie anschließend Ihre Seite auf dem elektronischen Portal

Gebühren und Fristen

Offizielle Gebühren des öffentlichen Registers:

  • Eintragung einer GmbH, AG oder anderen Unternehmergesellschaft: 200 GEL bei Bearbeitung innerhalb von 1 Arbeitstag, 400 GEL bei Bearbeitung am Tag der Antragstellung
  • Eintragung eines Einzelunternehmers: 26 GEL bei Bearbeitung innerhalb von 1 Arbeitstag, 75 GEL am Tag der Antragstellung
  • Bestätigung der Unterschriften der Parteien auf einem zur Eintragung eingereichten Rechtsgeschäft: zusätzlich 7 GEL
  • Registerauszug: 20 GEL innerhalb von 1 Arbeitstag, 75 GEL am selben Tag; bei Online-Anforderung 13 bzw. 52 GEL
  • Registerauszug auf Englisch: zur Grundgebühr kommen 26 GEL hinzu

Die Frist beginnt am Tag nach der Registrierung des Antrags. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen arbeitsfreien Tag, endet die Frist am nächsten Arbeitstag. Sind die Dokumente unvollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Form eingereicht, setzt das Register das Verfahren in der Regel für 30 Kalendertage aus. Kosten für Notar, Übersetzung und Apostille sind in diesen Gebühren nicht enthalten. Die Gebühr für die Eintragung der Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens ist in der Gebührentabelle des Registers nicht gesondert aufgeführt; klären Sie sie daher vorab.

Nach der Eintragung: Registerauszug, Portal und steuerliche Registrierung

Der Unternehmer entsteht mit der Eintragung in das Register, und der Eintragungsbeschluss wird wirksam, sobald er auf dem einheitlichen elektronischen Portal des Registers veröffentlicht ist. Der Registerauszug wird zusammen mit dem Eintragungsbeschluss erstellt und ist der Nachweis, dass der Rechtsträger besteht. Ein Unternehmen erhält eine dauerhafte neunstellige Identifikationsnummer; die Identifikationsnummer eines Einzelunternehmers ist seine persönliche Identifikationsnummer.

Nach der Eintragung werden der Aktivierungscode für das Portal, der Benutzername und das Passwort an die Mobilfunknummer des Geschäftsführers gesendet. Eine über das Portal übermittelte Mitteilung gilt am 15. Tag nach ihrer Einstellung als zugestellt, sofern Sie sie nicht früher zur Kenntnis genommen haben. Prüfen Sie die Seite daher regelmäßig.

Die Eintragung als Unternehmer umfasst auch die steuerliche Registrierung: Das Register übermittelt die Daten elektronisch an den Revenue Service. Ihr Benutzerkonto in den elektronischen Diensten des Revenue Service (eservices.rs.ge) legen Sie selbst an, mit Identifikationsnummer, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse. Der Aktivierungslink geht an die im öffentlichen Register hinterlegte E-Mail-Adresse. Das Formular verlangt die Mobilfunknummer im Format 5XXXXXXXX; besorgen Sie sich daher vor der Registrierung eine georgische Mobilfunknummer.

Steuern und monatliche Erklärungen

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Regeln des Steuergesetzbuchs (konsolidierte Fassung, Stand: 30. September 2026). Prüfen Sie Ihren konkreten Fall mit Ihrem Buchhalter.

  • Unternehmen: Der Gewinnsteuersatz beträgt 15 Prozent (für Banken, Kreditgenossenschaften, Mikrofinanzorganisationen und gewerbliche Darlehensgeber 20 Prozent). Besteuert werden ausgeschüttete Gewinne (Dividenden), Ausgaben ohne Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit, unentgeltliche Lieferungen und Repräsentationsaufwendungen oberhalb der festgelegten Grenze. Die Erklärung wird beim Revenue Service monatlich bis zum 15. des Folgemonats eingereicht
  • Dividenden, die das Unternehmen an eine natürliche Person oder an ein nicht gebietsansässiges Unternehmen zahlt, werden an der Quelle mit 5 Prozent besteuert
  • Löhne: Die Einkommensteuer beträgt 20 Prozent. Der Arbeitgeber reicht die Erklärung über gezahlte Löhne und einbehaltene Steuer monatlich bis zum 15. des Folgemonats ein
  • MwSt.: Der Satz beträgt 18 Prozent. Übersteigt die Summe der mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze in beliebigen 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten 100.000 GEL, müssen Sie sich innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Überschreitung beim Revenue Service zur Registrierung melden. Auch eine freiwillige Registrierung ist möglich. Erklärung und Zahlung erfolgen monatlich bis zum 15. des Folgemonats
  • Einzelunternehmer: Den Kleinunternehmensstatus gewährt der Revenue Service auf Antrag. Mit diesem Status wird das Einkommen mit 1 Prozent besteuert. Übersteigt das Gesamteinkommen im Kalenderjahr 500.000 GEL (bei Unternehmern im Wein- und Agrotourismus 700.000 GEL), beträgt der Satz ab dem Monat der Überschreitung bis zum Jahresende 3 Prozent. Erklärung und Zahlung erfolgen monatlich bis zum 15. des Folgemonats. Für einige Tätigkeiten gilt der Status nicht: Die Liste dieser Tätigkeiten legt die Regierung fest. Ohne den Status wird das steuerpflichtige Einkommen einer natürlichen Person nach der allgemeinen Regel mit 20 Prozent besteuert
  • Abschluss: Unternehmen reichen ihren Abschluss über das Berichtsportal beim Service for Accounting, Reporting and Auditing Supervision (SARAS) ein, spätestens am 1. Oktober des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres. Für Einzelunternehmer gilt diese Pflicht nur, wenn sie die Kriterien der ersten, zweiten oder dritten Kategorie erfüllen

Bankkonto und Genehmigungen

Die Bedingungen für die Kontoeröffnung legt die Bank fest, und auch die endgültige Entscheidung trifft die Bank. Nach der Regel der Nationalbank Georgiens muss die Bank die Eigentums- und Kontrollstruktur des Kunden untersuchen und den wirtschaftlich Berechtigten feststellen. So benötigt eine GmbH nach der offiziellen Liste der ProCredit Bank zum Beispiel einen Antrag, einen Registerauszug, das Ausweisdokument und die Unterschriftsprobe des Vertreters, das Gründungsdokument, eine Kopie des Ausweisdokuments des wirtschaftlich Berechtigten und eine Selbstauskunft. Einzelheiten zu jeder Bank finden Sie in unseren Bankleitfäden.

Die Eintragung allein berechtigt Sie nicht zu einer regulierten Tätigkeit. Das Gesetz „über Lizenzen und Genehmigungen“ legt eine abschließende Liste der Lizenz- und Genehmigungsarten fest: Eine Lizenz benötigen zum Beispiel das Bankgeschäft, der private Rundfunk und die Tabakherstellung. Die ausstellende Behörde bestimmt das Gesetz oder eine Verordnung der Regierung. Prüfen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit, ob Sie eine Lizenz oder Genehmigung benötigen.

Häufige Fehler

  • Verträge im Namen des Unternehmens vor dessen Eintragung: Für solche Verbindlichkeiten haften die Gründungsgesellschafter und die im Namen des Unternehmens handelnden Personen gesamtschuldnerisch und unbeschränkt, sofern mit dem Gläubiger nichts anderes vereinbart ist
  • Eine Adresse, an der niemand Post entgegennimmt, oder eine ohne Zustimmung des Eigentümers angegebene Adresse
  • Ein ausländisches Dokument ohne Apostille, Legalisation oder beglaubigte Übersetzung
  • Ein Name, der nicht auf Georgisch ist oder keinen Rechtsformzusatz enthält
  • Die Annahme, eine GmbH könne das 1-Prozent-Regime nutzen: Der Kleinunternehmensstatus wird nur unternehmerisch tätigen natürlichen Personen gewährt
  • Fehlende Umsatzkontrolle: Nach Überschreiten der MwSt.-Schwelle von 100.000 GEL haben Sie nur 2 Arbeitstage für die Registrierung
  • Ein vernachlässigtes Portal: Eine Mitteilung kann als zugestellt gelten, auch wenn Sie sie nicht geöffnet haben
  • Die Erwartung, dass die Bank Ihnen nach der Eintragung in jedem Fall ein Konto eröffnet

Häufige Fragen

Kann ich eine GmbH eintragen lassen, ohne nach Georgien zu reisen?

Ja, den Antrag kann auch ein Vertreter mit ordnungsgemäß beglaubigter Vollmacht einreichen. Im Ausland errichtete Dokumente benötigen eine Apostille oder Legalisation und eine notariell beglaubigte Übersetzung. Ihre Unterschrift auf der Gründungsvereinbarung muss notariell oder beim Register bestätigt werden, oder Sie unterzeichnen die Vereinbarung mit einer gesetzeskonformen elektronischen Signatur.

Wie hoch muss das Mindestkapital einer GmbH sein?

Das Gesetz schreibt für eine GmbH kein Mindestkapital vor, und die Angabe eines Kapitals ist nicht Pflicht. Das Mindestkapital von 100.000 GEL gilt für die Aktiengesellschaft.

Wie lange dauert die Eintragung?

Bei vollständigen und korrekt erstellten Dokumenten erledigt das Register die Eintragung innerhalb von 1 Arbeitstag, gegen die Gebühr für die beschleunigte Bearbeitung am Tag der Antragstellung. Nicht eingerechnet ist die Zeit für die Vorbereitung der Dokumente, die Apostille und die Übersetzung.

Muss ich mich gesondert beim Revenue Service registrieren?

Nein, die Eintragung als Unternehmer umfasst auch die steuerliche Registrierung. Einen gesonderten Antrag brauchen Sie für die MwSt.-Registrierung oder für den Kleinunternehmensstatus.